Was ist ein Patent?

Ein Patent ist ein vom Staat verliehenes Recht zum Ausschluss Dritter von der Verwertung einer Erfindung ( in den meisten Ländern 20 Jahre ab Anmeldedatum). Der Patentinhaber kann Dritte davon abhalten, den Gegenstand seiner Erfindung "betriebsmäßig herzustellen, in Verkehr zu bringen, feilzuhalten, zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen" (vgl. Patentgesetz §22). Private Nutzung oder Verwendung einer Erfindung als Gegenstand der Forschung fallen nicht unter den Patentschutz. Der Schutz eines Patentes erstreckt sich nur auf das jeweilige Land, in dem es erteilt wurde. Eine Erfindung geht von einer schöpferischen Idee aus, durch die eine technische Aufgabe gelöst wird. Um patentierbar zu sein, muss die Erfindung neu sein eine Erfindung gilt als neu, wenn sie zum Zeitpunkt der Patentanmeldung nicht zum Stand der Technik gehört. Den Stand der Technik bildet alles, was der Öffentlichkeit durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benützung oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht worden ist. gewerblich anwendbar sein sie muss auf einer erfinderischen Leistung beruhen die Erfindung muss sich in ausreichender Höhe vom Stand der Technik abheben, d.h. sie darf sich für einen auf dem betreffenden Gebiet tätigen Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben. back